Strea­ming-Dienst im Aus­land

Seit dem 1.4.2018 können kos­ten­pflich­tige Strea­ming-Dienste und andere Online-Inhalte für kurz­zei­tige Auf­ent­halte auch im EU-Aus­land ohne Zusatz­kosten genutzt werden. In der Regel gilt dies für Musik, Sport­ver­an­stal­tungen, Filme, Serien sowie für E‑Books. Dabei gilt aller­dings zu beachten, dass ledig­lich kos­ten­pflich­tige, inter­net­ba­sierte Strea­ming- und Pay-TV-Dienste wie Spo­tify, SkyGo, Net­flix oder Amazon Prime mit dieser neuen Rege­lung genutzt werden können. Die öffent­lich-recht­li­chen Sender sowie andere kos­ten­lose Dienste ent­scheiden hin­gegen selbst, ob sie ihre Inhalte im EU-Aus­land zur Ver­fü­gung stellen.

Hält sich ein Ver­brau­cher dau­er­haft in einem anderen EU-Land auf, weil dieser bei­spiels­weise dorthin umge­zogen ist, kann ihm der Anbieter den Zugang zu den Inhalten ver­wei­gern und ist berech­tigt zu prüfen, wo sich der Haupt­wohn­sitz des Ver­brau­chers befindet.