Public Vie­wing zur Fuß­ball-Welt­meis­ter­schaft 2018

Für die Zeit der Fuß­ball-Welt­meis­ter­schaft 2018 in Russ­land hat das Bun­des­ka­bi­nett eine Ver­ord­nung beschlossen, die ermög­licht, aus­nahms­weise den nächt­li­chen Lärm­schutz zu lockern. Damit wird der Spiel­raum der Kom­munen erwei­tert, Public Vie­wing auch für die Spiele zuzu­lassen, die erst nach 20 Uhr ange­pfiffen werden. Die Ver­ord­nung tritt am Tag nach der Ver­kün­di­gung im Bun­des­ge­setz­blatt in Kraft und wird bis zum 31.7.2018 gelten.

Im kon­kreten Fall ent­scheiden die Kom­munen über die Geneh­mi­gung. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Ver­ord­nung nur öffent­liche Ver­an­stal­tungen erfasst.

Anmer­kung: Ver­läuft das „Public Vie­wing” im Rahmen einer pri­vaten Ver­an­stal­tung (z. B. auf der Ter­rasse), gelten die Immis­si­ons­schutz­vor­schriften der Länder.