Über­nahme der Ein­kom­men­steuer für Geschenke an Geschäfts­freunde

Kleine Geschenke erhalten die Freund­schaft und im Geschäfts­leben auch
die Kunden. Auf­wen­dungen für Geschenke an Geschäfts­freunde sind grund­sätz­lich
nicht als Betriebs­aus­gabe abziehbar. Das gilt aber dann nicht, wenn die Kosten
pro Emp­fänger und Wirt­schafts­jahr 35 € nicht über­steigen. Das
Abzugs­verbot soll ver­hin­dern, dass unan­ge­mes­sener Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­wand
vom Steu­er­pflich­tigen auf die All­ge­mein­heit abge­wälzt wird.

Solche Geschenke, die die Geschäfts­be­zie­hung för­dern oder Neu­kunden
anziehen sollen, können beim Emp­fänger zu ein­kom­men­steu­er­pflich­tigen
Ein­nahmen führen. Müsste der Emp­fänger den Wert
ver­steuern, würde der Zweck des Geschenks ver­ei­telt. Des­halb ist es dem
Schen­kenden gestattet, die auf das Geschenk ent­fal­lende Ein­kom­men­steuer des
Beschenkten zu über­nehmen. Dafür wird die Steuer bei ihm mit einem
Pausch­steu­er­satz von 30 % erhoben. Durch die Über­nahme der Ver­steue­rung
kommt es zu einem sog. „Steu­er­ge­schenk”.

Diese Steuer hat der BFH nun als wei­teres Geschenk beur­teilt mit der Folge,
dass diese das steu­er­liche Schicksal der Zuwen­dung teilt. Ein Betriebs­aus­ga­ben­abzug
kommt danach nicht in Betracht, wenn der Wert des Geschenks und die dafür
anfal­lende Pau­schal­steuer ins­ge­samt 35 € über­steigen. Damit ist das
Abzugs­verbot auch dann anzu­wenden, wenn diese Betrags­grenze erst auf­grund der
Höhe der Pau­schal­steuer über­schritten wird.

Anmer­kung: Nach dieser Ent­schei­dung des BFH kommt ein Betriebs­aus­ga­ben­abzug
nicht in Betracht, wenn der Wert des Geschenks und die dafür anfal­lende
Pau­schal­steuer ins­ge­samt 35 € über­steigen. Das Abzugs­verbot kommt
dem­nach auch dann zum Tragen, wenn diese Betrags­grenze erst auf­grund der Höhe
der Pau­schal­steuer über­schritten wird. Will der Schenker für den Kunden
auch die Pau­schal­steuer von 30 % zzgl. Soli­da­ri­täts­zu­schlag und Kir­chen­steuer über­nehmen, darf der Wert des Geschenkes
nicht mehr als 25,21 € betragen.