Unter­halts­an­spruch einer nicht ehe­li­chen Mutter bei neuer Part­ner­schaft

Die nicht ehe­liche Mutter ver­liert nicht ihren Unter­halts­an­spruch gegen den Vater des Kindes, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Bezie­hung ein­geht und mit diesem einen gemein­samen Haus­stand unter­hält. Sie ist inso­weit nicht einer ehe­li­chen Mutter gleich­zu­stellen, bei der eine neue Part­ner­schaft zur Ver­wir­kung des Unter­halts­an­spruchs führt. Zu dieser Ent­schei­dung kamen die Richter des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furt a. M. in ihrem Beschluss vom 3.5.2019.