Ver­gleichs­por­tale – nicht immer ver­brau­cher­freund­lich

Die Markt­ab­de­ckung der Ver­gleichs­por­tale ist sehr hoch, sodass viele Ver­brau­cher diese für ihre Kauf- oder Buchungs­ent­schei­dung immer häu­figer nutzen. Das Bun­des­kar­tellamt hat nun einige Por­tale unter die Lupe genommen und ist dabei auch auf ver­brau­cher­un­freund­liche Tricks gestoßen.

In den Berei­chen Ver­si­che­rungen und Hotels werden teil­weise wich­tige Anbieter nicht mit ein­be­zogen und die ange­zeigte Rei­hen­folge wird bei Hotels durch gezahlte Pro­vi­sionen mit­be­ein­flusst. Viele Por­tale stellen beim Ver­gleich von Energie- und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ta­rifen ein­zelne Ange­bote (Posi­tion „0”) vor dem eigent­li­chen Ran­king dar.

Hier einige von der Bun­des­re­gie­rung her­aus­ge­ge­bene Ver­brau­cher­tipps:

  • Infor­ma­tion in meh­reren Por­talen recher­chieren
  • Berück­sich­ti­gung von unab­hän­gigen Test­ergeb­nissen
  • Der Hin­weis auf begrenzte Stück­zahl sollte nicht beein­dru­cken
  • Die Lis­ten­plätze im Ran­king hängen u. U. von den Zah­lungen der Anbieter ab. Die Ergeb­nisse nach einem neuen Kri­te­rium sor­tieren.
  • Das Anzeigen bestimmter Ange­bote vor dem Ran­king kann auf Wer­bung hin­weisen.