Ver­län­ge­rung der Frist der Grund­steu­er­erklä­rungen

Die Berech­nung der Grund­steuer errechnet sich seit Jahren anhand ver­al­teter Werte. Des­wegen sollen ab 2025 neue Berech­nungs­grund­lagen gelten. Für diese werden aber die aktu­ellen Grund­stücks­werte benö­tigt, sodass alle Grund­stücks­ei­gen­tümer in Deutsch­land eine Grund­steu­er­erklä­rung ein­rei­chen müssen. Die ursprüng­lich ange­setzte Frist dazu lief vom 1.7. bis zum 31.10.2022. Da es nicht gelingen wird, dass alle Erklä­rungen inner­halb der Frist ein­gehen, haben sich Bund und Länder kurz vor Ablauf der Frist geei­nigt, dass die Frist zur Abgabe der Grund­steu­er­erklä­rungen bun­des­weit ein­malig bis zum 31.1.2023 ver­län­gert wird.