Ver­lassen der Unfall­stelle – Ver­lust des Kas­ko­schutzes

Ver­lässt der Fahrer eines an einem Unfall betei­ligten Fahr­zeugs den Unfallort,
ohne die Polizei und/​oder seine Kas­ko­ver­si­che­rung über den Unfall zu infor­mieren,
kann hier­durch die in den All­ge­meinen Bedin­gungen für die Kfz-Ver­si­che­rung
(AKB) fest­ge­legte War­te­pflicht ver­letzt werden und dies zur Folge haben, dass
die Kas­ko­ver­si­che­rung den Schaden nicht regu­lieren muss. Hierauf hat das Ober­lan­des­ge­richt
Koblenz in seinem Beschluss vom 11.12.2020 hin­ge­wiesen.