Auf­fahr­un­fall – unver­schul­detes Aus­lösen des Not­fall­brems­as­sis­tenten

Löst sich auf der Auto­bahn unver­schuldet wäh­rend freier Fahrt der
Not­fall­brems­as­sis­tent eines vor­aus­fah­renden Fahr­zeugs und fährt der nach­fol­gende
Lkw ohne Ein­hal­tung des nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung gebo­tenen Sicher­heits­ab­stands
von min­des­tens 50 m auf das abrupt abge­bremste Fahr­zeug auf, über­wiegt
der Haf­tungs­an­teil des nach­fol­genden Lkw.

Die unbe­grün­dete und erheb­liche Unter­schrei­tung des Sicher­heits­ab­stands
ist auf ein schuld­haftes Ver­halten zurück­zu­führen, wäh­rend das
vor­aus­fah­rende Fahr­zeug auf­grund eines tech­ni­schen Ver­sa­gens abge­bremst wurde.
Dies recht­fer­tigt eine Haf­tungs­ver­tei­lung von 2/​3 zulasten des Lkw-Fah­rers,
ent­schied das Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt a. M. mit seinem Urteil vom 9.3.2021.