Eine Versicherung muss über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
in Textform aufklären. Dabei genügt es, wenn der Versicherer diese
Belehrung des Versicherungsnehmers in einem Schadensmeldungsfragebogen oder
einem sonstigen Schreiben aufnimmt, in welchem dem Versicherungsnehmer Fragen
zur Aufklärung des Versicherungsfalles gestellt werden. Die Belehrung muss
sich jedoch durch ihre Platzierung in unmittelbarer Nähe zu den gestellten
Gesundheitsfragen drucktechnisch so hervorheben, dass sie vom Versicherungsnehmer
schlechterdings nicht übersehen werden kann.
Die Belehrung über ein Vertragsanpassungsrecht des Versicherers ist nach
Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden jedoch unwirksam, wenn sie keinen
Hinweis darauf enthält, dass eine Vertragsanpassung nicht nur zu einem
rückwirkenden Beitragszuschlag, sondern auch zu einem rückwirkenden
Risikoausschluss führen kann.