Ver­spä­tetes Ein­finden bei der Sicher­heits­kon­trolle – Flug­zeug ver­passt

In einem Fall aus der Praxis begab sich eine Familie gegen 4.00 Uhr am Flug­hafen zum Sicher­heits­kon­troll­punkt in einem Ter­minal des Flug­ha­fens Frank­furt am Main, um eine Urlaubs­reise anzu­treten. Der plan­mä­ßige Abflug war um 4.55 Uhr. Bei der Rönt­gen­kon­trolle des Hand­ge­päcks hatte das Sicher­heits­per­sonal den Ver­dacht, dass sich darin eine Bombe, Spreng­stoff oder Spreng­stoffspuren befanden. Das Gepäck­stück wurde erneut kon­trol­liert und im Rönt­gen­tunnel vor- und zurück­ge­fahren. Als sich her­aus­stellte, dass der Ver­dacht unbe­gründet war, durfte die Familie die Sicher­heits­kon­trolle um 4.40 Uhr pas­sieren. Zu diesem Zeit­punkt war das „Boar­ding” (Start: 4.30 Uhr) für den gebuchten Flug bereits abge­schlossen und das Flug­zeug befand sich auf dem Roll­feld. Der Mann ver­langte nun die Erstat­tung der Auf­wen­dungen für den Kauf von Ersatz­ti­ckets.

Der Bun­des­ge­richtshof ent­schied dazu mit Urteil vom 14.12.2017, dass die Familie keinen Erstat­tungs­an­spruch hat. Jeder Pas­sa­gier muss einen aus­rei­chenden „Zeit­puffer” für die Sicher­heits­kon­trollen am Flug­hafen ein­kal­ku­lieren, da diese von ihm und den Sicher­heits­mit­ar­bei­tern nicht voll­ständig beein­fluss­baren Betriebs­ab­läufe einen erheb­li­chen Zeit­raum in Anspruch nehmen können. Hierauf hat er sich ein­zu­stellen.

Der­je­nige, der erst eine knappe Stunde vor dem Abflug und eine halbe Stunde vor dem „Boar­ding” bei der Sicher­heits­kon­trolle ein­trifft, begibt sich in die von vorn­herein ver­meid­bare Gefahr, infolge einer sach­gemäß ver­lau­fenden Hand­ge­päck­kon­trolle seinen Flug zu ver­passen. Der für diese Kon­trolle dann noch zur Ver­fü­gung ste­hende Zeit­raum ist übli­cher­weise äußerst knapp bemessen und mit unnö­tiger Ver­spä­tungs­ge­fahr ver­bunden. Ver­wirk­licht sich diese Gefahr, so hat der Pas­sa­gier die hieraus fol­genden Nach­teile zu tragen, da er die Gefah­ren­lage und das mit ihr ver­bun­dene Ver­spä­tungs­ri­siko maß­geb­lich mit geschaffen hat.