Ver­wah­rent­gelt auf Giro­konten

In den letzten Jahren sind die Zinsen für Bank­gut­haben immer weiter gesunken und liegen teil­weise bei 0 %. Vor diesem Hin­ter­grund stellen einige Banken und Spar­kassen ihren Kunden sog. Ver­wah­rent­gelte für Ein­lagen in Rech­nung.

Meh­rere Land­ge­richte kamen in ihren Urteilen jedoch zu der Ent­schei­dung, dass die Ver­wah­rent­gelte für Tages­geld- und Giro­konten den Kunden unan­ge­messen benach­tei­ligen und daher unzu­lässig sind. Das Land­ge­richt Düs­sel­dorf hat am 22.12.2021 in einem Fall ent­schieden, in dem eine Bank 0,5 % pro Jahr auf Ein­lagen über 10.000 € berech­nete. In dem vom Land­ge­richt Berlin am 28.10.2021 ent­schie­denen Fall berech­nete eine Bank 0,5 % pro Jahr auf Ein­lagen über 25.000 € bei Giro­konten und über 50.000 € bei Tages­geld­konten.

Die beiden Urteile sind nicht rechts­kräftig. Es bleibt abzu­warten, wie höhere Instanzen die Erhe­bung von Ver­wah­rent­gelten beur­teilen.