Ver­wir­kung des Cour­ta­ge­an­spruchs eines Mak­lers

In einem Ver­fahren wegen Mak­ler­cour­tage hatte sich das Ober­lan­des­ge­richt Hamm (OLG) unter anderem mit der Ver­wir­kung des Zah­lungs­an­spruchs des Mak­lers zu beschäf­tigen. Werden wich­tige, dem Makler bekannte Infor­ma­tionen zurück­ge­halten, kann der Zah­lungs­an­spruch des Mak­lers ent­fallen. Weiß der Makler von der „Ver­mül­lung“ einer Miet­woh­nung, muss er hier­über infor­mieren.

Die Richter führten aus, dass die „Ver­mül­lung“ einer Woh­nung ein auf­klä­rungs­be­dürf­tiger Zustand ist. Denn bei einer „Messie-Woh­nung“ sind neben Schäden an der Woh­nung (z. B. Schim­mel­bil­dung) für den Erwerber auch Schwie­rig­keiten und hohe Kosten im Zusam­men­hang mit einer mit­unter auf­wän­digen Durch­set­zung eines Räu­mungs­an­spruchs zu erwarten.