Vor­sicht beim Betreten eines Geh-/Rad­weges als Fuß­gänger

Das Ober­lan­des­ge­richt Celle hat in seiner Ent­schei­dung vom 20.11.2018 noch einmal betont, dass einen Fuß­gänger beim Über­schreiten eines Geh- und Rad­weges die­selben Sorg­falts­pflichten treffen wie beim Über­schreiten einer Fahr­bahn. Dazu gehört es, sich zu ver­ge­wis­sern, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann.