Was­ser­schaden wegen Anstauung von Regen­wasser auf der Ter­rasse

In einem vom Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen (OLG) ent­schie­denen Fall kam es
zu einem Was­ser­schaden im Haus, da sich nach einem hef­tigen Nie­der­schlag Regen­wasser
auf einer Ter­rasse gesam­melt hatte und in das Haus ein­ge­treten war. Die Ter­rasse
war mit einer Mauer umgeben. Der Haus­be­sitzer ver­langte nun von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung
die Über­nahme der Kosten für die Scha­dens­be­sei­ti­gung. Die Ver­si­che­rung
lehnte dies ab, da dieses keine „Über­schwem­mung” ent­spre­chend
der Ver­si­che­rungs­be­din­gungen war.

Laut der OLG-Richter besteht hier kein Anspruch auf Ver­si­che­rungs­schutz. Sie
gaben der Ver­si­che­rung recht. Nach der Recht­spre­chung liegt keine Über­schwem­mung
vor, wenn die Ursache in der man­gelnden Ent­wäs­se­rung von Flach­dä­chern,
Ter­rassen oder Bal­konen liegt.