Weg­fall der 150-Euro-Zoll­frei­grenze

In den EU-Mit­glied­staaten wird im Rahmen einer Zoll­re­form zum 1.7.2026 die Zoll­frei­grenze auch für sog. Klein­sen­dungen bei einem Waren­wert bis zu 150 € für Sen­dungen aus Dritt­län­dern in die EU abge­schafft. Es wird vor­über­ge­hend eine Pau­schal­ab­gabe von 3 € je tarif­li­cher Waren­gruppe pro Sen­dung ein­ge­führt. Die Über­gangs­re­ge­lung ist zeit­lich bis zum 30.6.2028 befristet. Ab 1.7.2028 wird die Nut­zung einer EU-Zoll­da­ten­platt­form ein­ge­führt. Die Pau­schale wird dann dif­fe­ren­zierter berechnet.

Die EU-Zoll­da­ten­platt­form soll sämt­liche E‑Com­merce-Zoll­daten zen­tral erfassen und einen voll­stän­digen Über­blick über die Waren­be­we­gungen geben, ins­be­son­dere, um die künst­liche Auf­tei­lung von Bestel­lungen zum Zwecke der Zoll­ersparnis zu unter­binden. Die Auf­he­bung der Zoll­be­freiung soll bestehende Wett­be­werbs­nach­teile für euro­päi­sche E‑Com­merce-Händler redu­zieren, gleiche Wett­be­werbs­be­din­gungen zwi­schen dem Online-Handel und dem sta­tio­nären Handel schaffen und auch eine Len­kungs­funk­tion im Hin­blick auf den starken Anstieg der Direkt­im­porte aus Dritt­län­dern über Online-Platt­formen haben, ins­be­son­dere aus China.

Für gele­gent­liche pri­vate Geschenk­sen­dungen in oder aus dem Dritt­land von einer Pri­vat­person an einen pri­vaten Emp­fänger bis zu einem Waren­wert von 45 € gilt, dass diese zoll­frei sind, wenn die Sen­dung tat­säch­lich einen Geschenk­in­halt hat und über den Ver­sand­dienst­leister als zoll­freie Geschenk­sen­dung ange­meldet wird.

Die Rege­lungen zur Zoll­frei­heit bei Rei­se­frei­mengen aus dem Dritt­land bis zu 300 € bzw. 430 € bei Flug- und See­reisen werden von der Neu­re­ge­lung nicht berührt.

Ab 1.11.2026 wird für Waren­sen­dungen außerdem eine zusätz­liche Bear­bei­tungs­ge­bühr ein­ge­führt, deren Höhe die EU noch fest­legen wird und sich vor­aus­sicht­lich eben­falls in einer Grö­ßen­ord­nung von 2 – 3 € bewegen wird.