Zwei Tes­ta­mente – Zeit­punkt der Erstel­lung ent­schei­dend

Sofern zwei Tes­ta­mente exis­tieren und nicht fest­stellbar ist, wel­ches von beiden zuletzt ver­fasst wurde, werden sie als gleich­zeitig erstellt betrachtet. Das bedeutet, dass man nicht davon aus­gehen kann, dass das zuletzt erstellte Tes­ta­ment das frü­here auf­hebt, wie es das Bür­ger­liche Gesetz­buchs nor­ma­ler­weise vor­sieht, falls das neuere Tes­ta­ment dem älteren wider­spricht. Wenn zwei gleich­zeitig erstellte Tes­ta­mente sich in bestimmten Punkten wider­spre­chen, sind diese wider­sprüch­li­chen Teile ungültig.