Eltern­geld und Eltern­geld Plus

Ziel des Eltern­geldes ist, feh­lendes Ein­kommen aus­zu­glei­chen, wenn Eltern ihr
Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Fami­li­en­ar­beit
part­ner­schaft­lich teilen möchten, werden beson­ders durch das Eltern­geld
Plus unter­stützt.

Das Basis­eltern­geld soll das Ein­kommen des Eltern­teils ersetzen, wel­cher das
Kind betreut. Den Eltern stehen gemeinsam ins­ge­samt 14 Monate Eltern­zeit zu,
wenn sich beide an der Betreuung betei­ligen und ihnen dadurch Ein­kommen weg­fällt.
Sie können die Monate frei unter­ein­ander auf­teilen. Ein Eltern­teil kann
dabei min­des­tens zwei und höchs­tens zwölf Monate in Anspruch nehmen.

Das Eltern­geld Plus unter­stützt ins­be­son­dere die­je­nigen, die schon wäh­rend
des Eltern­geld­be­zugs wieder in Teil­zeit arbeiten wollen. Mütter und Väter
haben damit die Mög­lich­keit, länger als bisher Eltern­geld in Anspruch
zu nehmen. Sie bekommen dop­pelt so lange Eltern­geld (in maximal halber Höhe):
Aus einem Eltern­geld­monat werden zwei Eltern­geld-Plus-Monate. Wenn beide Eltern­teile
für 25 bis 30 Stunden pro Woche in Teil­zeit arbeiten und sich die Betreuung
des Kindes teilen, können sie vier zusätz­liche Monate lang Eltern­geld
erhalten. Das ist der Part­ner­schafts­bonus.

Detail­lierte Infor­ma­tionen mit Erklär­film und Eltern­geld­rechner finden
Sie auf der Home­page des Bun­des­mi­nis­te­riums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend­liche:
https://www.bmfsfj.de – Themen „Familie” – „Fami­li­en­leis­tungen”
– „Eltern­geld und Eltern­geld­Plus”
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