Gesetz für schnel­lere Arzt­ter­mine

Der Bun­desrat hat am 12.4.2019 das Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz gebil­ligt, das gesetz­lich Ver­si­cherten schnel­lere Arzt­ter­mine garan­tieren und die ärzt­liche Ver­sor­gung auf dem Land ver­bes­sern soll. Das Gesetz ver­pflichtet nie­der­ge­las­sene Ärzte, mehr Sprech­stunden anzu­bieten: Statt bisher 20 müssen sie ihre Praxis künftig min­des­tens 25 Stunden für Pati­enten öffnen.

Ferner müssen Augen­ärzte, Frau­en­ärzte, Ortho­päden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte in der Woche fünf offene Sprech­stunden anbieten. Zur leich­teren Ter­min­ver­gabe sind Ter­min­ser­vice­stellen vor­ge­sehen, die über eine bun­des­ein­heit­liche Not­dienst­nummer (116 117) und übers Internet ständig erreichbar sind. Nähere Infor­ma­tionen finden Sie auf der Inter­net­seite vom „Ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst” – https://www.116117.de.