Höhere Min­dest­löhne für Beschäf­tigte in der Alten­pflege

Auf Grund­lage der Emp­feh­lung der letzten Pfle­ge­kom­mis­sion wurde eine Staf­fe­lung der Min­dest­löhne nach Qua­li­fi­ka­ti­ons­stufe vor­ge­nommen. Diese Staf­fe­lung wird bei­be­halten und die Pfle­ge­kom­mis­sion hat sich nun ein­stimmig auf höhere Min­dest­löhne für Beschäf­tigte in der Alten­pflege geei­nigt. Danach steigen die Min­dest­löhne ab dem 1.9.2022 in 3 Schritten:

Pfle­ge­hilfs­kräfte Qua­li­fi­zierte
Pfle­ge­hilfs­kräfte
(mind. 1‑jährige Aus­bil­dung)
Pfle­ge­fach­kräfte
ab 1.9.2022 13,70 € 14,60 € 17,10 €
ab 1.5.2023 13,90 € 14,90 € 17,65 €
ab 1.12.2023 14,15 € 15,25 € 18,25 €

Die Pfle­ge­kom­mis­sion emp­fiehlt außerdem für Beschäf­tigte in der Alten­pflege mit einer 5‑Tage-Woche einen Anspruch auf zusätz­li­chen bezahlten Urlaub über den gesetz­li­chen Urlaubs­an­spruch hinaus (2022 – 7 Tage; 2023 und 2024 – jeweils 9 Tage).