Endet die kos­ten­freie Mit­ver­si­che­rung für Ehe- und Lebens­partner in der GKV?

Seit 1985 können Ehe- und ein­ge­tra­gene Lebens­partner sowie deren Kinder bis zum 18. bzw. 25. Lebens­jahr in Schul- und Berufs­aus­bil­dung oder Stu­dium unter bestimmten Vor­aus­set­zungen bei dem sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig beschäf­tigten Ange­hö­rigen in der gesetz­li­chen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung kos­ten­frei mit­ver­si­chert sein.

Diese Rege­lung soll offenbar auf Vor­schlag der GKV-Kom­mis­sion für Ehe- und ein­ge­tra­gene Lebens­partner durch eine Reform der Fami­li­en­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung künftig enden, sofern von dem kos­ten­frei Mit­ver­si­cherten nicht Kinder unter 6 Jahren betreut oder Ange­hö­rige gepflegt werden.

Es gibt noch keinen Refe­ren­ten­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung. Der vom Gesund­heits­mi­nis­te­rium ver­öf­fent­lichte erste Bericht der ein­ge­setzten „Finanz­Kom­mis­sion Gesund­heit“ vom 30.3.2026 nennt 66 Reform­vor­schläge, wovon einer die Abschaf­fung der kos­ten­freien Ehe­gat­ten­mit­ver­si­che­rung beinhaltet. Der Vor­schlag ist höchst umstritten.

Von ca. 15,6 Mio. kos­ten­frei mit­ver­si­cherten Ange­hö­rigen sind ca. 2 – 3 Mio. Erwach­sene betroffen. Diese dürfen der­zeit monat­lich nicht mehr als 565 € bzw. 6.780 € jähr­lich ver­dienen, im Minijob 603 € monat­lich bzw. 7.236 €. Darin ent­halten sind auch Ein­künfte z. B. aus Zinsen, Ver­mie­tungs­ein­künften oder Renten. Nicht berück­sich­tigt werden z. B. Eltern­geld, Kin­der­geld, BAföG oder Wohn­geld. Aus Koali­ti­ons­kreisen soll es dem Ver­nehmen nach heißen, dass die kos­ten­freie Mit­ver­si­che­rung durch einen monat­li­chen Min­dest­kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trag in Höhe von 200 € sowie wei­tere 25 € Bei­trag für die gesetz­liche Pfle­ge­ver­si­che­rung ersetzt werden soll. Somit ergäbe sich eine jähr­liche Mehr­be­las­tung von 2.700 €. Die Höhe der Ein­künfte des sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig beschäf­tigen Part­ners sollen hierbei offenbar keine Rolle spielen. Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium strebt ein Inkraft­treten der Reform ab 2027 an. Betrof­fene sollten sich recht­zeitig steu­er­lich beraten lassen. Hier wird weiter berichtet, ob die höchst umstrit­tene Auf­he­bung der kos­ten­freien Mit­ver­si­che­rung von Ehe­gatten Gesetz werden wird.