Aktua­li­sierte Rei­se­kos­ten­pau­schalen ab 1.1.2025

Für beruf­liche Aus­lands­reisen, die ab dem 1.1.2025 statt­finden, hat das Bun­des­mi­nis­te­rium der Finanzen (BMF) für einige Länder /​ Städte neue Pausch­be­träge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dungen und Über­nach­tungs­kosten fest­ge­legt. Die gegen­über 2024 aktua­li­sierten Pau­schalen sind in einer detail­lierten Auf­stel­lung ersicht­lich, wobei Ände­rungen deut­lich her­vor­ge­hoben sind. Das BMF-Schreiben v. 2.12.2024 ent­hält außerdem wich­tige Erläu­te­rungen zur Anwen­dung dieser Pau­schalen, ein­schließ­lich spe­zi­eller Rege­lungen für ein­tä­gige Aus­lands­reisen, Anpas­sungen der Ver­pfle­gungs­pau­schalen und dop­pelter Haus­halts­füh­rung im Aus­land.

Das kom­plette Schreiben ist auf der Home­page des BMF unter:
Ser­vice – Publi­ka­tionen – BMF-Schreiben – Schreiben v. 2.12.2024
auf­zu­finden.
Für Inlands­reisen bleiben die Rege­lungen für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dungen, Über­nach­tungs­kosten und dop­pelte Haus­halts­füh­rung im Ver­gleich zu 2024 unver­än­dert.