Alters­klausel bei betrieb­li­cher Alters­ver­sor­gung

Eine Ver­sor­gungs­re­ge­lung kann wirksam Beschäf­tigte von Leis­tungen der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung aus­schließen, die bei Beginn des Arbeits­ver­hält­nisses das 55. Lebens­jahr bereits voll­endet haben. Diese Höchst­al­ters­grenze stellt weder eine unge­recht­fer­tigte Benach­tei­li­gung wegen des Alters noch eine solche wegen des weib­li­chen Geschlechts dar. Zu dieser Ent­schei­dung kam das Bun­des­ar­beits­ge­richt mit Urteil vom 21.9.2021.