Anmel­de­pflicht von Bar­mittel bei Ein­reise bzw. Aus­reise aus der EU

Jede natür­liche Person, die in die EU ein­reist oder aus ihr aus­reist,
unter­liegt der Anmel­de­pflicht, wenn sie Bar­mittel in Höhe von 10.000 €
oder mehr bei sich führt.

Der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) hatte zu ent­scheiden, ob die Anmel­de­pflicht
auch besteht, wenn ein Rei­sender auf dem Weg von einem Nicht-EU-Staat in einen
anderen Nicht-EU-Staat in der inter­na­tio­nalen Tran­sit­zone eines Flug­ha­fens,
der in der EU liegt, ledig­lich auf der Durch­reise ist.

Er kam in seiner Ent­schei­dung vom 4.5.2017 zu dem Ent­schluss, dass auch solche
Per­sonen wäh­rend der Dauer ihres Tran­sits dieser Anmel­de­pflicht unter­liegen.