Anwohner müssen Müll­tonnen zum Sam­mel­platz bringen

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Gießen hat in drei Eil­ver­fahren die Anord­nungen des Müll­ab­fuhr­zweck­ver­bandes für recht­mäßig erachtet, mit denen die Anwohner ein­zelner Straßen in der Stadt ver­pflichtet wurden, ab dem 1.1.2018 die Müll­tonnen und den Sperr­müll in einem vor­ge­ge­benen Bereich bereit­zu­stellen.

Für die Anwohner bedeu­tete dies, dass sie ihre Müll­tonnen über Ent­fer­nungen zwi­schen 75 und 110 m zu den jewei­ligen Sam­mel­plätzen schieben müssen, wo sie dann von dem Ent­sor­gungs­un­ter­nehmen geleert werden.