Arbeits­platz­be­werber bei Betriebs­be­sich­ti­gung gesetz­lich unfall­ver­si­chert

Eine Arbeits­platz­be­wer­berin steht bei der Besich­ti­gung des Unter­neh­mens im Rahmen eines ein­tä­gigen unent­gelt­li­chen „Ken­nen­lern-Prak­ti­kums“ unter dem Schutz der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Das eigene – unver­si­cherte – Inter­esse der Bewer­berin am Ken­nen­lernen des poten­zi­ellen zukünf­tigen Arbeit­ge­bers steht dem Unfall­ver­si­che­rungs­schutz kraft Sat­zung hier nicht ent­gegen.

Bitte beachten Sie! Nicht bei jeder Berufs­ge­nos­sen­schaft sind Teil­nehmer einer Unter­neh­mens­be­sich­ti­gung unfall­ver­si­chert.