Antragsberechtigt für die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe
  III sind nun auch Ein- und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften. Sie erhalten
  einmalig bis zu 7.500 € bzw. bis zu 30.000 € als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft,
  wenn sie über die Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend
  machen konnten. Die Anträge können seit dem 16.2.2021 eingereicht
  werden. 
Um die Neustarthilfe in Anspruch nehmen zu können, muss die betreffende
  Ein-Personen-Kapitalgesellschaft vor dem 1.5.2020 gegründet worden
  sein und der überwiegende Teil der erzielten Einkünfte (mind. 51 %)
  als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gelten, wenn sie von einer
  natürlichen Person erzielt wurden. Der Gesellschafter muss darüber
  hinaus 100 % der Anteile an der Gesellschaft halten und in einem Umfang von
  mindestens 20 vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche von der Gesellschaft
  beschäftigt sein. Die Aufnahme der selbstständigen Geschäftsfähigkeit
  muss dabei vor dem 1.5.2020 gelegen haben. Zudem darf sich die Kapitalgesellschaft
  nicht bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden
  haben. Zusätzlich darf höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt
  sein, die bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist und die Überbrückungshilfe
  nicht in Anspruch genommen worden sein.
Seit 30.3.2021 können auch Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften
  die Neustarthilfe unter den Voraussetzungen wie bei der Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
  beantragen. Zusätzlich muss die Gesellschaft von einem ihrer Gesellschafter
  zu mindestens 25 % gehalten werden.
Die einmalige Neustarthilfe kann bis zum 31.8.2021 beantragt werden. Anträge
  für eine Ein- bzw. Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft müssen über
  einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer,
  vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) gestellt werden. Die Schlussrechnung
  muss bis 31.12.2021 gestellt sein.
Bitte beachten Sie! Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden
  Nachprüfungen statt, die strafrechtliche Folgen haben können.

