Löst sich auf der Autobahn unverschuldet während freier Fahrt der
Notfallbremsassistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt der nachfolgende
Lkw ohne Einhaltung des nach der Straßenverkehrsordnung gebotenen Sicherheitsabstands
von mindestens 50 m auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, überwiegt
der Haftungsanteil des nachfolgenden Lkw.
Die unbegründete und erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands
ist auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen, während das
vorausfahrende Fahrzeug aufgrund eines technischen Versagens abgebremst wurde.
Dies rechtfertigt eine Haftungsverteilung von 2/3 zulasten des Lkw-Fahrers,
entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. mit seinem Urteil vom 9.3.2021.