Auto­ma­ti­scher Informations­austausch über Finanz­konten in Steu­er­sa­chen

Durch die Rege­lungen des Infor­ma­ti­ons­aus­tausch­ge­setzes werden Infor­ma­tionen über Finanz­konten in Steu­er­sa­chen zwi­schen dem Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) und den zustän­digen Behörden der jeweils ange­schlos­senen Staaten auto­ma­tisch aus­ge­tauscht und dem BZSt elek­tro­nisch zum 31.7.2021 über­mit­telt

Zu den Staaten, mit denen der Aus­tausch von Infor­ma­tionen erfolgt, zählen

  • Mit­glied­staaten der Euro­päi­schen Union 
  • Dritt­staaten, die Ver­trags­par­teien der von der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land in Berlin unter­zeich­neten mehr­sei­tigen Ver­ein­ba­rung vom 29.10.2014 zwi­schen den zustän­digen Behörden über den auto­ma­ti­schen Aus­tausch von Infor­ma­tionen über Finanz­konten sind 
  • Dritt­staaten, die Ver­träge mit der Euro­päi­schen Union zur Ver­ein­ba­rung des auto­ma­ti­schen Aus­tauschs von Infor­ma­tionen über Finanz­konten haben, sowie 
  • Dritt­staaten, mit denen die Bun­des­re­pu­bu­blik Deutsch­land ein Abkommen über den steu­er­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch geschlossen hat, nach dem ein auto­ma­ti­scher Aus­tausch von Infor­ma­tionen ver­ein­bart werden kann.

Mit Schreiben vom 16.6.2021 wurden vom BZSt die Staaten bekannt gegeben, bei denen die Vor­aus­set­zungen für den auto­ma­ti­schen Aus­tausch von Infor­ma­tionen über Finanz­konten mit Stand vom 11.5.2021 vor­liegen, mit denen der auto­ma­ti­sche Daten­aus­tausch zum 30.9.2021 erfolgt und für welche die mel­denden Finanz­in­sti­tute Finanz­kon­ten­daten zum 31.7.2021 dem BZSt über­mit­teln müssen.

Die finale Staa­ten­aus­tausch­liste 2021 steht zur Ansicht und zum Down­load auf der Inter­net­seite des BZSt unter www.bzst.bund.de bereit.