Neues Gesetz zur Abwehr von Steu­er­oasen beschlossen

Zur Bekämp­fung von inter­na­tio­naler Steu­er­kri­mi­na­lität hat der Bun­destag am 10.6.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steu­er­ver­mei­dung und unfairem Steu­er­wett­be­werb beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Steu­er­auf­kommen und die Steu­er­ge­rech­tig­keit in Deutsch­land zu stärken.

Per­sonen und Unter­nehmen, die Geschäfts­be­zie­hungen mit Staaten und Gebieten unter­halten, die inter­na­tional aner­kannte Stan­dards im Steu­er­be­reich nicht ein­halten,  soll es damit erschwert werden, Steuern zu ver­meiden. Als Maß­nahmen dazu dienen z. B. eine ver­schärfte Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung, die es Unter­nehmen unat­traktiv macht, Ein­künfte auf Zwi­schen­ge­sell­schaften in Steu­er­oasen zu über­tragen. Auch sollen etwa Betriebs­aus­gaben und Wer­bungs­kosten, die in Bezie­hung zu Steu­er­oasen stehen, nicht mehr abzugs­fähig sein.  

Grund­lage des neuen Gesetzes ist eine min­des­tens jähr­lich aktua­li­sierte Liste der Euro­päi­schen Union, die Länder beinhaltet, die sich kon­se­quent wei­gern, Steu­er­an­ge­le­gen­heiten kor­rekt zu behan­deln.