Bedie­nung des Touch­screens im Auto

Die inte­grierten Bild­schirme in Fahr­zeugen werden zuneh­mend größer und über­nehmen eine Viel­zahl von Funk­tionen im Zusam­men­hang mit dem Navi­ga­ti­ons­system. Sie beschränken sich jedoch häufig nicht mehr nur darauf, die beste Route vor­zu­schlagen, son­dern bieten ein umfas­sendes Unter­hal­tungs­system und man kann dar­über ggf. auch Fahr­zeug­funk­tionen steuern.

Dabei ist zu beachten, dass nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung alle elek­tro­ni­schen Geräte nur benutzt werden dürfen, wenn hierfür das Gerät weder auf­ge­nommen noch gehalten werden muss, son­dern ein kurzer Blick aus­reicht oder die Bedie­nung per Sprach­steue­rung mög­lich ist.

Damit sind nicht nur Smart­phones gemeint, son­dern bei­spiels­weise auch eine Smart­watch oder auch das Navi­ga­ti­ons­gerät. Eine hän­di­sche Ziel­ein­gabe wäh­rend der Fahrt ist nicht erlaubt. Die Steue­rung ori­gi­närer Fahr­zeug­funk­tionen wie z.B. die Beleuch­tung, die Hei­zung oder die Schei­ben­wi­scher per Touch­screen sind davon nicht betroffen. Aller­dings nur dann, wenn dafür der Blick nur kurz von der Fahr­bahn abge­wendet wird.