Betriebs­be­dingte Kün­di­gungen

Drin­gende betrieb­liche Erfor­der­nisse, die eine Kün­di­gung bedingen, können sich daraus ergeben, dass der Arbeit­geber sich zu einer orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nahme ent­schließt, deren Umset­zung das Bedürfnis für die Wei­ter­be­schäf­ti­gung eines oder meh­rerer Arbeit­nehmer ent­fallen lässt. Eine solche unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung ist gericht­lich nicht auf ihre sach­liche Recht­fer­ti­gung oder ihre Zweck­mä­ßig­keit hin zu über­prüfen, son­dern nur darauf, ob sie offenbar unsach­lich, unver­nünftig oder will­kür­lich ist. Nach­zu­prüfen ist, ob die frag­liche Ent­schei­dung tat­säch­lich umge­setzt wurde und dadurch das Beschäf­ti­gungs­be­dürfnis für ein­zelne Arbeit­nehmer ent­fallen ist.