Bür­ger­freund­li­cheres Mel­de­wesen

Seit Jah­res­be­ginn sollen Bürger Melde-beschei­ni­gungen und andere Ver­wal­tungs­leis­tungen
elek­tro­nisch bean­tragen können. Mel­de­daten können über ein Ver­wal­tungs­portal
selbst aus dem Mel­de­re­gister abge­rufen und wei­ter­ge­nutzt werden. Statt einer
schrift­li­chen kann nun eine elek­tro­ni­sche Mel­de­be­schei­ni­gung bean­tragt und nach
einem Woh­nungs­umzug eine Anmel­dung in der neuen Stadt elek­tro­nisch durch­ge­führt
werden. Auch eine Neben­woh­nung kann am Ort der Neben­woh­nung abge­meldet werden.