Bun­des­ka­bi­nett beschließt Ange­hö­rigen-Ent­las­tungs­ge­setz

Nicht alle Eltern können die Kosten für ihre Pflege im Alter auf­bringen. Daher werden häufig die erwach­senen Kinder zu Unter­halts­zah­lungen ver­pflichtet. Im Ent­wurf des „Ange­hö­rigen-Ent­las­tungs­ge­setzes” ist vor­ge­sehen, dass zukünftig Ange­hö­rige erst bei Über­schrei­tung eines Jah­res­brut­to­ein­kom­mens von 100.000 € vom Sozi­al­hil­fe­träger zur Zah­lung von Unter­halts­leis­tungen her­an­ge­zogen werden können. Diese Grenze galt bis­lang aus­schließ­lich für Leis­tungen der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung.

Auch Fami­lien, die sich um ein Kind mit Behin­de­rung küm­mern, sollen von dem Gesetz pro­fi­tieren. Für Men­schen mit Behin­de­rungen ent­hält der Ent­wurf dar­über hinaus wei­tere wich­tige Ver­bes­se­rungen. Geplant ist z. B. ein Budget für Aus­bil­dung. Damit sollen behin­derte Men­schen unter­stützt werden, die eine regu­läre Berufs­aus­bil­dung antreten.