Bun­desrat bil­ligt Gesetz für faire Ver­brau­cher­ver­träge

Der Bun­desrat hat am 25.6.2021 ein Gesetz gebil­ligt, das die Posi­tion von Ver­brau­chern gegen­über Unter­nehmen beim Ver­trags­ab­schluss als auch bei den Ver­trags­in­halten ver­bes­sern soll. Dabei geht es z. B. um Ver­träge mit Fit­ness­stu­dios, Online-Part­ner­börsen, Gas- und Strom­lie­fe­ranten oder Zei­tungs-Abos.

  • Regeln für still­schwei­gende Ver­trags­ver­län­ge­rungen: Ver­träge müssen nach Ablauf der Min­dest­lauf­zeit monat­lich kündbar sein. Eine still­schwei­gende Ver­trags­ver­län­ge­rung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbe­stimmte Zeit erfolgt und eine Kün­di­gung jeder­zeit mit Monats­frist mög­lich ist. Die Kün­di­gungs­frist, um eine auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung eines befris­teten Ver­trags zu ver­hin­dern, wird von der­zeit drei auf einen Monat ver­kürzt.
  • Kün­di­gungs­button: Ver­träge, die über eine Web­site abge­schlossen wurden, sind künftig auch online kündbar ­– über eine sog. Kün­di­gungs­schalt­fläche, die leicht zugäng­lich und gut sichtbar auf der Inter­net­seite des Ver­trags­part­ners plat­ziert sein muss.
  • Bestä­ti­gungs­lö­sung für Ener­gie­lie­fer­ver­träge: Das Gesetz ent­hält zudem wei­tere ver­brau­cher­schüt­zende Maß­nahmen, wie die aus­drück­liche Bestä­ti­gungs­pflicht für Ener­gie­lie­fer­ver­träge sowie ein Verbot benach­tei­li­gender Abtre­tungs­klau­seln in den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen – dies ist vor allem für Ver­träge für Flug­reisen rele­vant.

Das Gesetz tritt zu großen Teilen im Fol­ge­quartal nach der Ver­kün­dung im Bun­des­ge­setz­blatt in Kraft. Die neuen Kün­di­gungs­re­geln gelten aller­dings erst nach einer mehr­mo­na­tigen Über­gangs­frist und die Ver­pflich­tung zum Kün­di­gungs­button zum 1.7.2022.