Bun­des­re­gie­rung plant 10 Ent­las­tungs­punkte für Bür­ge­rinnen und Bürger

Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat sich am 23.2.2022 vor dem Hin­ter­grund der stark stei­genden Preise für Energie auf 10 Ent­las­tungs­schritte für die Bürger ver­stän­digt, die nun auf den Weg gebracht werden. Dazu gehören auch steu­er­liche Ände­rungen.

So sollen der Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag rück­wir­kend zum 1.1.2022 um 200 € auf 1.200 € und der Grund­frei­be­trag von der­zeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € ange­hoben werden. Die zum 1.1.2024 anste­hende Erhö­hung der Pau­schale für Fern­pendler (ab dem 21. Kilo­meter) sowie der Mobi­li­täts­prämie sollen eben­falls rück­wir­kend ab dem 1.1.2022 von 0,35 € auf 0,38 € vor­ge­zogen werden.

In einem vierten Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz sind wei­tere Maß­nahmen zur Unter­stüt­zung von Steu­er­pflich­tigen vor­ge­sehen (siehe hierzu Bei­trag Nr. 3: Viertes Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz auf den Weg gebracht).

In dem Paket soll die EEG-Umlage zum 1.7.2022 weg­fallen, Bezieher von Arbeits­lo­sen­geld II und der Grund­si­che­rung mit einem ein­ma­ligen Coro­na­zu­schuss von 100 € unter­stützt werden und von Armut betrof­fene Kinder ab dem1.7.2022 einen Sofort­zu­schlag in Höhe von 20 €/​Monat bis zur Ein­füh­rung der Kin­der­grund­si­che­rung erhalten.

Des Wei­teren soll der Min­dest­lohn auf 12 €/​Stunde ange­hoben und zur Unter­stüt­zung für Beschäf­tigte und Unter­nehmen das Kurz­ar­bei­ter­geld ver­län­gert werden (siehe Bei­trag Nr. 4.). Ferner sollen Wohn­geld­emp­fänger einen Heiz­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 270 € und Wohn­geld-Haus­halte mit 2 Per­sonen 350 € sowie pro wei­terem Fami­li­en­mit­glied 70 €, Azubis und Stu­die­rende im BaföG-Bezug 230 € pro Person erhalten.

Über die genaue Aus­ge­stal­tung der ein­zelnen Rege­lungen werden wir Sie nach Ver­ab­schie­dung der jewei­ligen Gesetze infor­mieren.