Bun­des­re­gie­rung ver­län­gert Corona-Unter­stüt­zungen bis 30.9.2021

Die Bun­des­re­gie­rung ver­län­gert die Über­brü­ckungs­hilfen für von der Corona-Pan­demie betrof­fene Unter­nehmen und Solo­selbst­stän­dige sowie die Neu­start­hilfe bis zum 30.9.2021 als Über­brü­ckungs­hilfe III Plus.

Neu hinzu kommt eine Per­so­nal­kos­ten­hilfe eine sog. „Restart-Prämie“. Damit können Unter­nehmen, die im Zuge der Wie­der­eröff­nung Per­sonal aus der Kurz­ar­beit zurück­holen, neu ein­stellen oder ander­weitig die Beschäf­ti­gung erhöhen, wahl­weise zur bestehenden Per­so­nal­kos­ten­pau­schale eine Restart-Prämie erhalten.

Die Neu­start­hilfe für Solo­selbst­stän­dige wird ver­län­gert und erhöht sich von bis zu 1.250 €/​Monat für den Zeit­raum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 €/​Monat für den Zeit­raum von Juli bis Sep­tember 2021. Für den gesamten För­der­zeit­raum von Januar bis Sep­tember 2021 können Solo­selbst­stän­dige somit bis zu 12.000 € bekommen.

Des Wei­teren wird der Zugang zu den gel­tenden Zugangs­er­leich­te­rungen zum Kurz­ar­bei­ter­geld um 3 Monate vom 30.6.2021 bis zum 30.9.2021 erwei­tert.