Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 16.1.2018 über drei Richtervorlagen
des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit
der Einheitsbewertung der Grundsteuer verhandelt. Ein förmlicher Beschluss
ist hierüber noch nicht gefasst worden. Bis zu einem Urteil dauert es in
der Regel mehrere Monate.
Der BFH hält die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes
gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ab dem Bewertungsstichtag 1.1.2008 für
verfassungswidrig. Nach seiner Auffassung kommt es aufgrund der Systematik der
Bewertungsvorschriften bei der Feststellung der Einheitswerte zu gleichheitswidrigen
Wertverzerrungen.
Vom BVerfG ist nunmehr zu klären, ob die einmal festgestellten Einheitswerte,
die im Jahr 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern
festgelegt wurden, heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Mehrfach
hinterfragten die Verfassungsrichter, ob sich die alten Zahlen heute noch rechtfertigen
lassen und ließen damit ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
erkennen.
Anmerkung: Das Verfahren hat große Bedeutung für Immobilieneigentümer,
Mieter und Kommunen. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.