Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stellt Grund­steuer infrage

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) hat am 16.1.2018 über drei Rich­ter­vor­lagen
des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) sowie über zwei Ver­fas­sungs­be­schwerden zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit
der Ein­heits­be­wer­tung der Grund­steuer ver­han­delt. Ein förm­li­cher Beschluss
ist hier­über noch nicht gefasst worden. Bis zu einem Urteil dauert es in
der Regel meh­rere Monate.

Der BFH hält die Ein­heits­be­wer­tung des Grund­ver­mö­gens wegen Ver­stoßes
gegen den all­ge­meinen Gleich­heits­satz ab dem Bewer­tungs­stichtag 1.1.2008 für
ver­fas­sungs­widrig. Nach seiner Auf­fas­sung kommt es auf­grund der Sys­te­matik der
Bewer­tungs­vor­schriften bei der Fest­stel­lung der Ein­heits­werte zu gleich­heits­wid­rigen
Wert­ver­zer­rungen.

Vom BVerfG ist nun­mehr zu klären, ob die einmal fest­ge­stellten Ein­heits­werte,
die im Jahr 1964 in den west­li­chen und 1935 in den neuen Bun­des­län­dern
fest­ge­legt wurden, heute noch eine gerechte Steu­er­erhe­bung zulassen. Mehr­fach
hin­ter­fragten die Ver­fas­sungs­richter, ob sich die alten Zahlen heute noch recht­fer­tigen
lassen und ließen damit ihre Zweifel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit
erkennen.

Anmer­kung: Das Ver­fahren hat große Bedeu­tung für Immo­bi­li­en­ei­gen­tümer,
Mieter und Kom­munen. Wir halten Sie hier auf dem Lau­fenden.