Kategorie: Freiberufler

  • Lea­sing­son­der­zah­lung im Rahmen der Ein­nah­men­über­schuss-Rech­nung

    Lea­sing­son­der­zah­lungen stellen vor­aus­ge­zahlte Nut­zungs­ent­gelte dar. Im Falle der Gewinn­ermitt­lung durch Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung (nach § 4 Abs. 3 EStG) kann der Steu­er­pflich­tige bei betrieb­li­cher Nut­zung des Lea­sing­ge­gen­stands eine Lea­sing­son­der­zah­lung im Zeit­punkt der Zah­lung in voller Höhe als Betriebs­aus­gabe abziehen. Ledig­lich eine Ver­trags­lauf­zeit von mehr als 5 Jahren würde hiervon abwei­chend eine gleich­mä­ßige Ver­tei­lung erfor­dern. Ins­be­son­dere beim Kraft­fahr­zeug-Lea­sing sind Nut­zungs­än­de­rungen in

    Artikel lesen