
Leasingsonderzahlungen stellen vorausgezahlte Nutzungsentgelte dar. Im Falle der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) kann der Steuerpflichtige bei betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstands eine Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Lediglich eine Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahren würde hiervon abweichend eine gleichmäßige Verteilung erfordern. Insbesondere beim Kraftfahrzeug-Leasing sind Nutzungsänderungen in