„Düs­sel­dorfer Tabelle“ ab dem 1.1.2022

Die von dem Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf her­aus­ge­ge­bene „Düs­sel­dorfer Tabelle“ ist zum 1.1.2022 geän­dert worden. Die Ände­rungen betreffen im Wesent­li­chen die Bedarfs­sätze min­der­jäh­riger und voll­jäh­riger Kinder sowie die Erwei­te­rung der Tabelle bis zu einer Ein­kom­mens­grenze von 11.000 €.

Zum 1.1.2022 wurden die Regel­sätze ange­passt und betragen nun bei einem Net­to­ein­kommen des/​der Unter­halts­pflich­tigen bis 1.900 €:

  • 396 € für Kinder von 0 – 5?Jahren,
  • 455 € für Kinder von 6?– 11 Jahren,
  • 533 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
  • 569 € für Kinder ab 18 Jahren.

Die Sätze steigen mit höherem Ein­kommen um bestimmte Pro­zent­sätze.

Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Inter­net­seite des Ober­lan­des­ge­richts Düs­sel­dorf unter www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnell­zu­griff – Düs­sel­dorfer Tabelle.