In der „Düsseldorfer Tabelle” werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten
  und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze
  für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2019 wurde die „Düsseldorfer
  Tabelle” geändert. Die Regelsätze betragen nun:
- 354 € für Kinder von 0 – 5?Jahren,
 - 406 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
 - 476 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
 - 527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen
um bestimmte Prozentsätze. 
Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts
  Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff – Düsseldorfer
  Tabelle.
  http://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff – Düsseldorfer Tabelle

