Ent­schä­di­gung bei ver­passtem Flug auf­grund War­te­zeit bei Sicher­heits­kon­trolle

Ver­passt ein Flug­gast infolge über­langer War­te­zeit an der Sicher­heits­kon­trolle des Flug­ha­fens seinen Flug, kann er Ent­schä­di­gung für ent­stan­dene Kosten des Ersatz­flugs ver­langen, wenn er sich gemäß den Emp­feh­lungen des Flug­ha­fens recht­zeitig beim Check-In ein­ge­funden und von dort ohne erheb­liche Ver­zö­ge­rungen die Sicher­heits­kon­trolle auf­ge­sucht hat. Zu dieser Ent­schei­dung kamen die Richter des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furt am Main in ihrem Urteil v. 27.1.2022.