Viele Hobbygärtner bekämpfen unliebsames Unkraut zwischen Pflastersteinen
mit normalem Haushaltsessig oder einem Essig-Salz-Gemisch. Wenn man im Internet
recherchiert oder bei der Landwirtschaftskammer nachfragt, heißt es aber,
dies sei nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Das Oberlandesgericht Oldenburg
(OLG) sieht dies anders. Danach sind weder Essig noch Salz Pflanzenschutzmittel
und damit deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz
verboten.
Entgegen der bundesweit einheitlichen Auffassung der Verwaltungsbehörden
handelt es sich nach der Entscheidung des OLG bei einem Essig-Kochsalz-Gemisch
nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, sondern
um ein Lebensmittel. Denn Essig und Salz seien nach objektiven Gesichtspunkten
nicht zur Pflanzenvernichtung bestimmt. Darauf aber komme es nach dem Gesetz
an.