Frist­lose Kün­di­gung wegen illoyalen Ver­hal­tens

Betreibt die Geschäfts­füh­rerin eines Ver­eins auf intri­gante Weise
ziel­ge­richtet die Abwahl des Ver­eins­vor­sit­zenden, kann dies die außer­or­dent­liche
Kün­di­gung ihres Arbeits­ver­hält­nisses recht­fer­tigen. Durch ein solch
illoyales Ver­halten wird die für eine wei­tere Zusam­men­ar­beit erfor­der­liche
Ver­trau­ens­basis zer­stört und der Betriebs­friede erheb­lich gestört.