Essig und Salz keine Pflan­zen­schutz­mittel

Viele Hob­by­gärtner bekämpfen unlieb­sames Unkraut zwi­schen Pflas­ter­steinen
mit nor­malem Haus­halts­essig oder einem Essig-Salz-Gemisch. Wenn man im Internet
recher­chiert oder bei der Land­wirt­schafts­kammer nach­fragt, heißt es aber,
dies sei nach dem Pflan­zen­schutz­ge­setz ver­boten. Das Ober­lan­des­ge­richt Olden­burg
(OLG) sieht dies anders. Danach sind weder Essig noch Salz Pflan­zen­schutz­mittel
und damit deren Ein­satz zur Unkraut­ver­nich­tung nicht nach dem Pflan­zen­schutz­ge­setz
ver­boten.

Ent­gegen der bun­des­weit ein­heit­li­chen Auf­fas­sung der Ver­wal­tungs­be­hörden
han­delt es sich nach der Ent­schei­dung des OLG bei einem Essig-Koch­salz-Gemisch
nicht um ein Pflan­zen­schutz­mittel im Sinne des Pflan­zen­schutz­ge­setzes, son­dern
um ein Lebens­mittel. Denn Essig und Salz seien nach objek­tiven Gesichts­punkten
nicht zur Pflan­zen­ver­nich­tung bestimmt. Darauf aber komme es nach dem Gesetz
an.