Fal­sche Angaben beim Ver­si­che­rungs­ver­trag

Beant­wortet ein Ver­si­che­rungs­nehmer beim Ver­trags­schluss Fragen zum Gesund­heits­zu­stand bewusst wahr­heits­widrig, kann die Ver­si­che­rung vom Ver­trag zurück­treten.

Diesem Beschluss des Ober­lan­des­ge­richts Braun­schweig (OLG) lag fol­gender Sach­ver­halt zugrunde: Ein Vater hatte im Jahr 2011 für seine damals 15-jäh­rige Tochter eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­schlossen. Die Frage nach Vor­er­kran­kungen im Ver­si­che­rungs­for­mular hatte der Vater mit „nein” beant­wortet, obwohl die Tochter damals bereits seit zwei Jahren an einer Psycho- und Ver­hal­tens­the­rapie, unter anderem wegen Ent­wick­lungs- und Ess­stö­rungen, teil­nahm. Als der Vater die Ver­si­che­rung im Juli 2016 in Anspruch nehmen wollte, weil seine Tochter wegen psy­chi­scher Beein­träch­ti­gungen nicht in der Lage war, ihre Schul­aus­bil­dung fort­zu­setzen oder eine Berufs­aus­bil­dung zu beginnen, lehnte die Ver­si­che­rung dies ab und trat vom Ver­trag wegen Ver­let­zung der vor­ver­trag­li­chen Anzei­ge­pflicht zurück.

Das OLG gab der Ver­si­che­rung recht und führte u. a. aus, dass sich der Vater nicht darauf zurück­ziehen konnte, dass einige Stö­rungen seiner Tochter sei­ner­zeit aus­ge­heilt waren, denn im Wort­laut des For­mu­lars wurde ein­deutig nach auf­ge­tre­tenen Krank­heiten in den letzten fünf Jahren gefragt.