För­de­rung des Miet­woh­nungs­baus vom Bun­desrat vor­läufig gestoppt

Nach den Plänen der Bun­des­re­gie­rung zur Schaf­fung zusätz­li­chen Wohn­raums sollten pri­vate Inves­toren zusätz­lich zu den bestehenden Abschrei­bungs­mög­lich­keiten von 2 % über vier Jahre jeweils wei­tere 5 % der Anschaf­fungs- und Her­stel­lungs­kosten einer neuen Miet­woh­nung bei der Steuer gel­tend machen können. Bau­herren könnten dann – unter wei­teren Vor­aus­set­zungen – in den ersten vier Jahren ins­ge­samt 28 % der Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kosten einer neuen Miet­woh­nung abschreiben.

Am 9.11.2018 gab der Bun­destag grünes Licht für das „Gesetz zur steu­er­li­chen För­de­rung des Miet­woh­nungs­neu­baus”. Der Bun­desrat sollte dem Gesetz am 14.12.2018 zustimmen. Er hat jedoch den Geset­zes­be­schluss des Bun­des­tages über­ra­schend von der Tages­ord­nung genommen. Das Thema kann aber auf Antrag eines Landes oder der Bun­des­re­gie­rung auf eine der nächsten Tages­ord­nungen des Bun­des­rats gesetzt werden.

Kri­tik­punkte waren eine feh­lende Rege­lung zur Begren­zung der Miet­höhe sowie dass die EU-Rege­lungen zu Demi­nimis-Bei­hilfen gelten sollen. Hier­durch würden Woh­nungs­un­ter­nehmen weit­ge­hend von der Son­der­ab­schrei­bung aus­ge­schlossen und den Steu­er­pflich­tigen ein erheb­li­cher Büro­kra­tie­auf­wand auf­ge­bürdet.