För­de­rung zur ener­gie­ef­fi­zi­enten Sanie­rung von Gebäuden

Es können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanie­rungs­maß­nahmen an Gebäuden gestellt werden. Die För­de­rung im Rahmen der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG) ist wieder gestartet. Die För­der­be­din­gungen für Sanie­rungs­maß­nahmen bleiben unver­än­dert. Nähere Infor­ma­tionen gibt es auf der Internet-Seite der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­aufbau (www.kfw.de).

Zum 1.1.2020 ist auch die steu­er­liche För­de­rung für ener­ge­ti­sche Maß­nahmen, die am eigen­ge­nutzten Wohn­ei­gentum durch­ge­führt werden, in Kraft getreten. Sie gilt für die Maß­nahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 1.1.2030 abge­schlossen werden.

Die För­de­rung wird auf Antrag des Steu­er­pflich­tigen gewährt und beträgt ins­ge­samt 20 % der Auf­wen­dungen, maximal 40.000 € pro Wohn­ob­jekt, ver­teilt über 3 Jahre, und zwar je 7 % der Auf­wen­dungen, höchs­tens 14.000 € im Kalen­der­jahr des Abschlusses der ener­ge­ti­schen Maß­nahme und im fol­genden Kalen­der­jahr, sowie 6 %, höchs­tens 12.000 € im über­nächsten Kalen­der­jahr.