„Gefällt mir”-Button von Face­book

Der Betreiber einer Web­site, der den „Gefällt mir”-Button von Face­book so ein­ge­bettet hat, dass schon beim Auf­rufen der Seite die per­so­nen­be­zo­genen Daten des Besu­chers an Face­book über­tragen werden, ist gemeinsam mit Face­book für die Ein­hal­tung von daten­schutz­recht­li­chen Rege­lungen ver­ant­wort­lich.

Die Ver­ant­wort­lich­keit für die Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge bezieht sich auf die Seiten, auf die der Betreiber tat­säch­lich Ein­fluss hat. Bei dem „Gefällt mir”-Button ist es die Phase der Erhe­bung der Daten durch das Ein­betten des But­tons sowie die Über­mitt­lung der erho­benen Nut­zer­daten an Face­book, die durch Aufruf der eigenen Seite aus­ge­löst wird. Daher hat der Sei­ten­be­treiber ggf. die Ein­wil­li­gung des Nut­zers ein­zu­holen und muss ihn über die Daten­ver­ar­bei­tung infor­mieren, bevor eine Erhe­bung und Über­mitt­lung der Daten erfolgt.