Geplante Sach­be­zugs­werte 2024

Die pro­gnos­ti­zierten Werte für Sach­be­züge im Jahr 2024 wurden vor­ge­stellt. Diese werden jedes Jahr durch die Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung ange­passt. Ab dem 1.1.2024 gelten basie­rend auf dem aktu­ellen Ent­wurf, der sich wie immer am Ver­brau­cher­preis­index ori­en­tiert, die fol­genden Werte:

Der monat­liche Wert für Ver­pfle­gung wird auf 313 € fest­ge­setzt. Dies unter­teilt sich in 2,17 € täg­lich für das Früh­stück und jeweils 4,13 € für Mittag- oder Abend­essen. Ins­ge­samt ergibt sich so ein täg­li­cher Gesamt­wert von 10,43 € bzw. 313 € monat­lich.
Bitte beachten Sie, dass z.B. für Fami­li­en­an­ge­hö­rige andere Werte gelten.

Bei der Unter­kunft wird ein Monats­wert von 278 € ange­nommen, was einem Tages­wert von 9,27 € ent­spricht. Sollte der fest­ge­legte Tabel­len­wert nicht ange­messen sein, kann alter­nativ der orts­üb­liche Miet­wert her­an­ge­zogen werden.
Bitte beachten Sie, dass hier ggf. andere Werte gelten (z.B. bei Mehr­fach­be­le­gung).